Ärztliche Verordnung:
Für ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung. Ohne vorliegende gültige Heilmittelverordnung kann keine Behandlung durchgeführt werden.
Behandlungskosten:
Zuzahlung bei gesetzlich Versicherten
Laut SGB V § 32 wird für Heilmittelverordnungen eine Rezeptgebühr berechnet.
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben zu den Kosten der Heilmittel als Zuzahlung den ergebenen Betrag an die Praxis zu zahlen. Die Zuzahlung muss per Banküberweisung bis zum 3. Behandlungstermin gezahlt werden.
Im Laufe eines Jahres brauchen Sie nicht mehr Zuzahlungen zu leisten, als Ihnen im Rahmen ihrer individuellen Belastungsgrenze zugemutet werden kann.
Bitte informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse. Alle Rechnungen über Zuzahlungen werden für das Erreichen ihrer Belastungsgrenze berücksichtigt. Sammeln Sie also alle Zahlungsnachweise.
Privatpatienten:
Mit unseren Privatpatienten wird zu Beginn der Therapie ein Behandlungsvertrag über die Höhe der Behandlungskosten abgeschlossen. Der Patient erhält nach erbrachter Leistung die Rechnung für die Behandlungskosten.
Heilmittelbehandlungen werden nicht immer vollständig von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen, bitte informieren Sie sich vor unserer Zusammenarbeit bei Ihrer Kasse.
Behandlungsmöglichkeiten
Präsenstherapie:
Die Therapiezeit richtet sich nach den Angaben auf der Heilmittelverordnung.
Bei einer Kindertherapie kommt ein Elternteil in den letzten 5 Minuten der Therapie dazu, um den aktuellen Therapiestand mit dem/der Therapeut/in zu besprechen. Seien Sie bitte gewissenhaft und nehmen Sie das Abschlussgespräch pünktlich wahr. Bei Verzögerungen können wir das Gespräch aufgrund der getakteten Therapien nicht gewährleisten. Wünschen Sie eine ausführlichere Beratung über mehr als fünf Minuten, sprechen Sie uns gerne an, wir vereinbaren dann mit Ihnen einen gesonderten Termin.
Videotherapie:
Es besteht die Möglichkeit, einen Wechsel von Präsenztherapie auf Videotherapie zu erfragen, beispielsweise dann, wenn Sie logistische Schwierigkeiten haben unsere Praxis aufzusuchen (Der Weg in die Praxis ist durch Streik erschwert, das Geschwisterkind ist erkrankt, KFZ ist defekt o. Ä). Technische Voraussetzungen hierfür sind ein Funktionsfähiger Laptop, PC, Tablet oder Handy mit Videokamera und Mikrofon die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und ggf. Erziehungsberechtigte, die die Einstellungen zu Beginn tätigen und/ oder die Therapie begleiten können. Mitschnitte der Videobehandlung in Form von Aufzeichnungen oder Screenshots sind untersagt.
Nach der Behandlung ist eine schriftliche Rückmeldung per Mail über den Erhalt der Therapie mit Datum zwingend an die Praxis Sprechfreude zu tätigen (info@sprechfreude-kerpen.de).
Termin absagen:
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie diesen bitte unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin ab.
Andernfalls schreibt das BGB §65 vor, eine Ausfallgebühr zu erheben.
Die Höhe der Ausfallgebühr beträgt eine Pauschale von 50€ und deckt nur die uns anfallenden Kosten. Bei Privatpatienten wird eine im Behandlungsvertrag festgelegte Gebühr berechnet.
Wir sind stets bemüht den ausfallenden Termin anderweitig zu füllen. Sollte dies gelingen, entsteht keine Ausfallgebühr.
Ablauf der Therapie:
Wir stehen Ihnen für die Dauer der Behandlung zur Verfügung und sind Ihr Ansprechpartner in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.
Sie vereinbaren mit uns unter anderem Behandlungstermine, Behandlungsziele, Maßnahmen und die Behandlungsfrequenz. Die Leistung ihrer Behandlung setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachte Maßnahmen, z.B. persönliche und individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung, Dokumentation, Verfassen von Therapieberichten für den überweisenden Arzt. Bei Ausfall des Therapeuten sind wir stets um eine Vertretung bemüht, um Ihnen den bestmöglichen Therapieerfolg zu ermöglichen. Ihr Therapeut holt Sie oder Ihr Kind regelmäßig im Wartebereich ab, bitte warten Sie dort, um die Diskretion vor anderen Patienten zu wahren.
Dokumentation:
Jeder Therapeut ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum der Praxis für Sprechfreude Praxis für Sprachtherapie | Logopädie Ayline Duforet. Auf ihr Verlangen ist eine Einsicht in die Dokumentation möglich. Nach Beendigung der Therapie verbleibt die Dokumentation in der Praxis und wird nach gesetzlichen Vorgaben archiviert.
Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung:
Ihr/e Therapeut/in ist ein Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe aber unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten z.B. Übungen zu Hause zu wiederholen, die Zusammenarbeit mit weiteren behandelnden Therapeuten zu erlauben.
Bei einer Kindertherapie ist die Hilfe der Eltern besonders wichtig. Führen Sie die Übungen gemeinsam mit Ihrem Kind durch und unterstützen Sie dadurch den Erfolg der logopädischen Therapie.
Wann endet die Behandlung?:
Die Behandlung endet, wenn das Therapieziel erreicht ist oder die Einschränkung behoben ist.
Üblicherweise endet die Therapie im beidseitigen Einvernehmen zwischen Patienten und Therapeut.
Sollte die Behandlung nicht zum gewünschten bzw. vereinbarten Erfolg führen oder eine andere medizinisch-therapeutische Behandlungsmaßnahme notwendig sein, kann die Behandlung vorzeitig abgebrochen werden.
Grundsätzliche Informationen/ Datenschutz und Schweigepflichtsentbindung:
Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen.
Hiermit erkläre ich mich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Praxis "Sprechfreude", vertreten durch Frau Ayline Duforet, Heerstraße 85, 50169 Kerpen für den Fall, dass ich mich mit Honorarforderungen im Zahlungsverzug befinde, einem Inkassodienstleister, sowie ggfs. einem Anwalt alle zum Zwecke der Geltendmachung und Einziehung der Honoraransprüche erforderlichen Daten und Informationen aus meiner Patientenakte (insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Rechnungsbetrag, Vertragsart, Vertragsdatum, Formulare) übermittelt. Ich entbinde die o.g. Praxis diesbezüglich ausdrücklich von ihrer Schweigepflicht gemäß § 203 StGB, soweit dies zur Geltendmachung der Forderung notwendig ist.
Aufenthalt im Wartebereich:
Während der Dauer der Therapie werden Angehörige angehalten sich außerhalb der Therapie /Praxis aufzuhalten, dies hat in der Vergangenheit vor allem bei Kindertherapien viel Wirkung gezeigt. Bitte beachten Sie die Zimmerlautstärke, um laufende Therapien nicht zu beeinflussen.
Achten Sie bitte auf einen pfleglichen Umgang in der gesamten Praxis. Wir weisen Sie freundlich daraufhin, dass Matschschuhe oder Schuhwerk mit ähnlicher Beschmutzung im Eingangsbereich ausgezogen werden sollen.
IGel Leistungen:
IGEL Leistungen gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Aus diesem Grund ist es nicht möglich die Kosten durch die Krankenkasse erstattet zu bekommen. IGEL Leistungen sind Zusatzleistungen. Diese können Sie bei uns in der Praxis buchen. Gerne informieren wir Sie ausführlich über das Angebot.
Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit und bedanken uns für die Beachtung der AGB´s.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Ihr Team der Praxis -Sprechfreude